Leidensausgleichzahlungen
Entstehen im Falle von Personenschäden Ansprüche auf Leidensausgleichzahlungen aus Haftpflichtversicherungen, so ist nicht immer klar, was mit solchen Geldern geschieht. Werden zum Beispiel Zahlungen für Kinder und andere Schutzbedürftige auch zu deren Gunsten angelegt?
Wir haben zusammen mit der R+V Versicherung eine spezielle Produktlösung für solche Problemfälle entwickelt. Ziel war, die zeitnahe Abfindung auch schwieriger Fälle zu ermöglichen und eine rechtlich saubere, auf die Bedürfnisse des Geschädigten zugeschnittene, besicherte Lösung zu schaffen.
Um den Bedürfnissen der betroffenen Personen gerecht zu werden, wurde ein speziell gestalteter Bankauszahlungsplan entwickelt, in dem die Abfindungssumme vom Versicherer direkt einbezahlt und ein monatlich festgelegter Betrag zur Bedürfnisdeckung an die schutzbedürftigen Menschen ausgezahlt wird. Diese Möglichkeit der nachhaltigen Sicherung der Geldanlagen steht selbstverständlich weiteren Interessenten gerne zur Verfügung
Die Voraussetzungen einer Abfindungszahlung mit Zweckerklärung sind:
- • Zahlung einer Abfindung nur, wenn das Geld direkt in eine sichere Anlage fließt.
- • Namenskonto auf das Kind/ den Geschädigten (kein Sparbuch wegen nachteiliger BGH-Rechtsprechung, BGH NJW 2005, 980)
- • Zahlung direkt in die Anlageform verhindert Irrwege und das Abzweigen von Geldern
- • Verwaltung der Teilauszahlungen durch einen Anwalt, die Schuldnerberatung oder eine andere professionelle Organisation (Mitentscheidungsrecht)
Die Auszahlungspläne der Bank für Orden und Mission erfüllen diese Voraussetzungen in optimaler Weise. Das Geld wird sicher, gewinnbringend und ausschließlich zugunsten des Geschädigten angelegt, und alle Zugriffs- und Mitspracherechte sind eindeutig geregelt.